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Anwaltsgeheimnis & § 43a Abs. 2 BRAO
adiura ist als Dienstleister im Sinne des § 43a Abs. 2 BRAO aufgestellt. Professionelle Schweigepflicht ist integraler Bestandteil unserer Arbeitsweise.

Wir arbeiten mit Ihren Mandatsdaten – also auf dem höchsten Schutzniveau, das das Berufsrecht kennt.
adiura ist als Dienstleister im Sinne des § 43a Abs. 2 BRAO aufgestellt. Professionelle Schweigepflicht ist integraler Bestandteil unserer Arbeitsweise.
Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO sind Standard. Datenschutz und Mandantenvertraulichkeit sind in unseren Prozessen verankert.
Need-to-know-Prinzip mit rollenbasierten Berechtigungen, SSO-Unterstützung und vollständigem Audit-Trail. Jeder Zugriff ist protokolliert und nachvollziehbar.
Wir arbeiten mit Ihrer Infrastruktur – erstmal keine Veränderungen zu Ihrem aktuellen Set-Up.